Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen
Artikel 1 - Definitionen
1. Techweise B.V., mit Sitz in Fascinatio Boulevard 522, 2909 VA te Capelle aan den IJssel mit Handelskammernummer 92156894, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
3. Die Parteien sind der Verkäufer und der Käufer zusammen.
4. Vereinbarung bedeutet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2 - Anwendbarkeit der allgemeinen Bedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Artikel 3 - Zahlung
1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in manchen Fällen eine Anzahlung erwartet. In solchen Fällen erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.
2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer zur Eintreibung übergehen. Die mit dieser Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Erlasses über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
5. Verweigert der Käufer die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, so ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.
Artikel 4 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preis
1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot wird eine Frist zur Annahme genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt es.
2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zur Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Techweise behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Kaufbeträge werden nach Zahlungseingang nicht mit der Begründung zurückerstattet, dass der Artikel aktuell günstiger ist.
Artikel 5 - Recht auf Widerruf
1. Der Verbraucher ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingegangen ist.
2. Der Verbraucher hat 14 Tage Zeit, um die Bestellung zu stornieren und die Rückgabe zu melden. Danach hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden.
3. Nach Eingang der Rücksendung hat Techweise B.V. 14 Tage Zeit, den Bestellbetrag (Standard inklusive Versandkosten) zu erstatten.
4. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder nur eine kurze Haltbarkeit haben.
5. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
6. Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und - soweit zumutbar - in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurückzusenden, und zwar nach Maßgabe der vom Unternehmer erteilten angemessenen und eindeutigen Belehrung.
Artikel 6 - Änderung des Vertrages
1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, daß es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu verrichtenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, so passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend an.
2. Einigen sich die Parteien darauf, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, so kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hiervon so schnell wie möglich unterrichten.
3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen, so hat der Verkäufer den Käufer hiervon im Voraus schriftlich zu unterrichten.
4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so hat der Verkäufer auch anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führen wird.
5. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten verlangen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 7 - Vollendung und Gefahrenübergang
1. Sobald die gekaufte Sache vom Käufer in Empfang genommen worden ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8 - Untersuchung und Reklamation
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen), in jedem Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist. Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und Quantität dem entspricht, was die Parteien vereinbart haben, oder ob die Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.
2. Beanstandungen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Ware müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.
3. Wird die Beanstandung innerhalb der genannten Frist aufrechterhalten, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Differenzen in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
5. Reklamationen, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags aus.
6. Reklamationen sind ausgeschlossen, sobald die Ware im Betrieb des Käufers verarbeitet worden ist
Artikel 9 - Muster und Modelle
1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt diente, ohne dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand damit übereinstimmen soll. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird auch bei der Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben vermutet, dass sie nur als Hinweis gedacht sind, ohne dass der zu liefernde Gegenstand damit übereinstimmen muss.
Artikel 10 - Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Laden/Lager". Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem ihm die Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
4. Wird die Ware ausgeliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten zu berechnen.
5. Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages Informationen vom Käufer, so beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist ein Richtwert. Sie ist niemals eine Frist. Wird die Frist überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Im Falle einer Teillieferung ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11 - Höhere Gewalt
1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so haftet er nicht für den vom Käufer erlittenen Schaden.
2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer bei Abschluss des Vertrages nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrages vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Sitzstreiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers.
3. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien ferner den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer zur Erfüllung des Vertrages abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist vom Verkäufer zu vertreten.
4. Tritt eine Situation im Sinne des vorstehenden Satzes ein, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, so werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Hat die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Artikel 12 - Übertragung von Rechten
1. Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches.
Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
1. Die beim Verkäufer vorhandenen Gegenstände und die gelieferten Waren und Teile bleiben das Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurücknehmen.
2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten so lange einzustellen, bis der vereinbarte Teil doch noch bezahlt wird. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht vorgeworfen werden.
3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder sonst zu belasten.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
5. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt worden, so steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vereinbarungsgemäß gezahlt hat.
6. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14 - Haftung
1. Die Haftung für Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen.
Artikel 15 - Beanstandungspflicht
1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die ausgeführten Arbeiten dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die Reklamation muß eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Der Kunde sollte die Beschwerde per E-Mail an info@techweise.com melden. Führt dies nicht zu einer Lösung, kann der Kunde den Streitfall zur Schlichtungüber Stichting WebwinkelKeur via https://www.webwinkelkeur.nl/
2.Ab dem 15. Februar 2016 können Verbraucher in der EU Beschwerden auch über die OS-Plattform der Europäischen Kommission einreichen. Diese OS-Plattform ist zu finden unter http://ec.europa.eu/odr. Wenn Ihre Beschwerde nicht bereits an anderer Stelle anhängig ist, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einzureichen.
3. Ist eine Reklamation berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16 - Garantien
1. Werden Garantien in den Vertrag aufgenommen, so gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, daß die verkauften Waren dem Vertrag entsprechen, daß sie ohne Mängel funktionieren und daß sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer.
2. Mit der genannten Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer geschaffen werden, so dass die Folgen eines Garantieverstoßes stets vollständig zu Lasten und auf das Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich bei einem Garantieverstoß niemals auf Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer die Verletzung kannte oder durch Nachforschungen hätte kennen können.
3. Die vorgenannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder wenn sie den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.
4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Ware, so ist die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 17 - Geistiges Eigentum
1. Techweise B.V. behält alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen usw., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Der Kunde darf die genannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Techweise B.V. nicht kopieren, ausstellen und/oder Dritten zugänglich machen oder anderweitig nutzen.
Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Techweise B.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
3. Wesentliche inhaltliche Änderungen wirdTechweise B.V.nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprechen.
4. Die Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
1. Jede Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
2. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig, in dessen Bezirk Techweise B.V.niedergelassen ist, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
4. Sollten sich in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.