Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen
Artikel 1 - Definitionen
1. Techweise B.V. mit Sitz in Fascinatio Boulevard 522, 2909 VA te Capelle aan den IJssel mit Handelskammernummer 92156894, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
4. Der Vertrag bezieht sich auf die Kaufvereinbarung zwischen den Parteien.
Artikel 2 - Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Artikel 3 - Zahlung
1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
2. Zahlt der Käufer nicht pünktlich, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer das Inkasso einleiten. Die Kosten einer solchen Rückforderung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
5. Weigert sich der Käufer, an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preise
1. Die Angebote sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist für die Annahme. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.
2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Techweise behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Kaufbeträge werden nach Zahlungseingang nicht mit der Begründung zurückerstattet, dass der Artikel derzeit günstiger ist.
Artikel 5 - Recht auf Widerruf
1. Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der (vollständigen) Bestellung beim Verbraucher.
2. Der Verbraucher hat 14 Tage Zeit, um die Bestellung zu widerrufen und die Rücksendung zu melden. Danach hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzugeben.
3. Nach Empfang der Rücksendung, Techweise B.V. 14 Tage für die Erstattung des Bestellbetrags (Standard einschließlich Versandkosten).
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder nur eine kurze Haltbarkeit haben.
5. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
6. Während der Abkühlungsphase geht der Verbraucher mit dem Produkt und seiner Verpackung vorsichtig um. Er darf das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es für die Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten will, erforderlich ist. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und - soweit zumutbar - in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurückzusenden, und zwar nach den vom Unternehmer erteilten angemessenen und eindeutigen Anweisungen.
Artikel 6 - Änderung des Abkommens
1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend an.
2. Einigen sich die Parteien auf eine Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung, so kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer informiert den Käufer so schnell wie möglich.
3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen, so informiert der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich darüber.
4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so hat der Verkäufer anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
5. Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 7 - Beendigung und Gefahrenübergang
1. Sobald die gekaufte Sache beim Käufer eintrifft, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8 - Forschung und Werbung
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, in jedem Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und Quantität dem entspricht, was die Parteien vereinbart haben, oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Geschäfts-)Verkehr an sie gestellt werden.
2. Beanstandungen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.
3. Wird der Beanstandung innerhalb der genannten Frist stattgegeben, ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
5. Reklamationen, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags aus.
6. Reklamationen sind ausgeschlossen, nachdem die Ware im Betrieb des Käufers bearbeitet wurde.
Artikel 9 - Muster und Modelle
1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt diente, ohne dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen soll.
2. Bei Verträgen, die sich auf unbewegliche Sachen beziehen, wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder andere Maße und Angaben nur als Hinweis gedacht sind, ohne dass sie notwendigerweise der zu liefernden Sache entsprechen.
Artikel 10 - Zustellung
1. Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Laden/Lager". Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem die Waren ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
4. Wenn die Ware geliefert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
5. Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Daten des Käufers, so beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
6. Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte. Dies ist nie eine Frist. Wird die Frist überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferungen haben keinen eigenständigen Wert. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11 - Höhere Gewalt
1. Kann der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer billigerweise nicht verlangt werden kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrung, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferer, von denen der Verkäufer bei der Erfüllung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 12 - Übertragung von Rechten
1. Die Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des Zivilgesetzbuchs.
Artikel 13 - Vorbehalt des Eigentums und Pfandrecht
1. Die beim Verkäufer vorhandenen Sachen und die gelieferten Sachen und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurücknehmen.
2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten so lange auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist. Dann kommt es zu einem Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.
3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
5. Wenn die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt wurde, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Artikel wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und wie vereinbart gezahlt hat.
6. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
Artikel 14 - Haftung
1. Die Haftung für Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) gezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
Artikel 15 - Haftbarkeit der Beschwerde
1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen an den ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beschwerde muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann. Der Kunde sollte die Beschwerde per E-Mail an info@techweise.com melden. Wenn dies nicht zu einer Lösung führt, hat der Kunde die Möglichkeit, den Streitfall zur Schlichtung über Stichting WebwinkelKeur via https://www.webwinkelkeur.nl/
2. Ab dem 15. Februar 2016 können Verbraucher in der EU Beschwerden auch über die OS-Plattform der Europäischen Kommission einreichen. Diese ODR-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr. Wenn Ihre Beschwerde nicht bereits an anderer Stelle anhängig ist, können Sie Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einreichen.
3. Bei einer berechtigten Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16 - Garantien
1. Werden Garantien in den Vertrag aufgenommen, so gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Immobilie dem Vertrag entspricht, dass sie ohne Mängel funktioniert und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften durch den Käufer.
2. Mit der vorgenannten Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschaffen werden, so dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf das Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich bei einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch Nachforschungen hätte bekannt werden können.
3. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.
4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen Gegenstand, der von einem Dritten hergestellt wurde, so beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.
Artikel 17 - Geistiges Eigentum
1. Techweise B.V. behält alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Designrecht usw.)) auf allen Erzeugnissen, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder sonstigen Informationen, Angeboten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Mustern usw.Es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Der Kunde darf diese geistigen Eigentumsrechte nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Techweise B. verwenden.V. (zu vervielfältigen, vorzuführen und/oder Dritten zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise zu nutzen.
Artikel 18 - Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Techweise B.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
3. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden Techweise B.V. so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden abzustimmen.
4. Die Verbraucher haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlich ändern.
Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
1. Auf den Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Techweise B.V. ist für Streitigkeiten zwischen den Parteien ausschließlich zuständig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
4. Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.